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Aufgabe:
Hochwasser / Hochwasserschutz
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Leistungsbeschreibung

Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privatem und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.




An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Ihre Eigenvorsorge wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, die Unteren Wasserbehörden (das sind die Landrätinnen oder Landräte der Kreise und Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der kreisfreien Städte) oder die örtliche Feuerwehr.

Eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals Schleswig-Holstein:
Ansprechpersonen für den Bereich "Wasser"




Welche Gebühren fallen an?

keine




Welche Fristen muss ich beachten?

keine




Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zur privaten Hochwasservorsorge sind in der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zusammengefasst:
Hochwasserschutzfibel (als Broschüre oder pdf-Dokument)



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